0 Gedanken zu „fetti in der schaukel“

  1. § 173
    Beischlaf zwischen Verwandten

    (1) Wer mit einem ****** den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu *** Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Der Bundesgerichtshof definiert Beischlaf in ständiger Rechtsprechung als Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof.

    HAHA, Oral und Anal mit Verwandten sind erlaubt!!

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  2. Heute abend werde ich wohl mal wieder einen Mohammed mit Schweinefleisch füttern, oder vor den Augen eines Inders einer Kuh in den Arsch treten.

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