0 Gedanken zu „happy birthday to you…“

  1. Was mal wieder das Vorurteil der dummen Amis bekräftigt. Aber vielleicht lässt sich ja der Geburtstagskerzen- oder der Luftschlangensprayhersteller verklagen, weil nirgends explizit erwähnt wurde, dass sich Geburtstagskerzen nicht mit Luftschlangenspray vertägt.

  2. Also das Töchterchen würde ich ja das Gesicht auf der Tischkante zerschmettern und dem Söhnchen die Geburtstagskerzen mit dem brennenden Ende voran in den Arsch stecken. Und wer mault, bekommt nix vom Kuchen ab!

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