0 Gedanken zu „eingesperrt wegen fluchen beim absetzen eines notrufs“

  1. finde ich irgendwie gerechtfertigt. als ich am anfang die überschrift las, dachte ich: wow, gehts noch. aber nachdem ich den bericht gesehen habe… sie steht zwar unter schock, aber sagt nicht einmal wieso sie eine ambulanz benötigt, sondern will den namen des officers wissen, damit sie ihn wohl verklagen kann (von wegen, ob er seinen job verlieren will). amis… naja, der officer sollte vielleicht wohl auch einmal eine weiterbildung machen.

  2. Wow ihr Vater liegt am Boden und hat nen Anfall und sie ruft da an und fängt lieber Streit mit dem Polizisten an und möchte ihn verklagen. Zudem noch diese völig emotionslose Stimme. Amerikanische Jugendliche sind wirklich dämlich.

  3. § 323c
    Unterlassene Hilfeleistung

    Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

  4. Ich würde ja jetzt gerne auf den Unterschied der echten und unechten Unterlassungsdelikte, §13 iVm Körperverletzung und die Garantenstellung eingehen, aber was ist das denn für eine Scheisse?? Da haben sich echt mal zwei gefunden und der arme Vadder hätte mal lieber einen Sohn zeugen sollen!

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