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  1. Hmm… Kann es sein, dass das Urteil für Funsites gefährlich ist?

    Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge
    Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.

    Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht über die Geschäftspraktiken von Universal Boards ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von ‚Leserkommentaren‘ mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm ‚k.exe‘, so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten ‚in die Knie zu zwingen’".

    Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Daraufhin erwirkte Universal Boards eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfügung wies das Gericht nach einstündiger mündlicher Verhandlung am vergangenen Freitag ab.

    Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen". Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.

    "Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen. Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie, wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Auch der BGH gehe in einem Urteil zu dieser Problematik davon aus, dass ein Anbieter nur dann als Störer hafte, wenn zumutbare Kontrollmöglichkeit über die verbreiteten Inhalte bestünden.

    Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen von heise online sind kaum absehbar. "Wir werden Foren schließen müssen, wenn einzelne Teilnehmer über die Stränge zu schlagen drohen, und können wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte Chefredakteur Christian Persson. Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

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  2. Ureich ist zum feiern gut, weils so urig schmecken tut.

    ok die Werbslogans sind kacke, aber das Bier(Pils und Ureich) sind lecker.
    Naja aber was soll man auch anderes als Mannheimer sagen ^^, da bekommt man Eichbaum mit der Muttermilch zugeführt. Und wenn Gebraut wird duftet es nach Hopfen…was will man als Bierliebhaber sonst noch…

    Prost

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  3. Ich muss feststellen hier gibt es noch Leute mit Geschmack,desshalb noch einer.
    Trinkst Du Eichbaumbier vom Fass,wird jede Alte bei Dir nass.
    Und trinkst Du Eichbaum aus der Flasche kannst du auch alle vernasche.

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  4. @MM.
    Eichbaum ist zm feiern gut.weil man danach gut poppen tut.
    Ich finde es als besseren Werbeslogan.
    Ich werde mal versuchen diesen bei Eichbaum Vorzustellen.

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  5. Trink Eichbaumbier dann steht er dir…

    @ Ghost. waaaas es gibt Männer die kein Bier mögen??? oder biste ne Frau 😉
    hmm aber auch Frauen trinken Bier….seltsam

    Und jetzt kommt mir nicht von wegen Bier ist Geschmacksache, Bier schmeckt gut. Punkt. ^^

    die Weltmacht für Eichbaum

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  6. Ich würde Ghost gerne mal ein Eichbaum schicken,damit er auch süchtig wird.Aber normalerweise müsste ihm so ein Bier doch schmecken,den jeder aus der Umgebung weiss ja wo die Brauerei angesiedeltist.aber tritzdem MM: Trinkst Du Eichbaum im Keller dann steht er noch schneller!

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  7. Also für mich sind Cocktails,ENTSCHULDIGE bitte Schwuchteldrinks,aber jeder soll trinken was ihm schmeckt.Wenn Du in die gegend von Mannheim kommst halte Deine Freundin auf jeden Fall vonn Eichbaum fern,sonst will sie nie wieder nach Bavaria zurück.

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  8. bier ist eine gabe gottes und man(n) sollte sie respektieren und verehren!!

    let’s go drink some BEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEER!!!!!!!!!!!!!!!!!

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