*lol abba ich finds ausch überlzte scheiße is ja ok hätten se richtig durchlesen sollen aber das der auch noch die daten von dem teil dazu geschrieben hat is einfach nurnoch blendung!
Klarer Betrug: Das Produkt wird in der Kategorie Grafikkarten versteigert (und nicht z.b. Fotos). Das Bild zeigt nicht das Produkt (Foto) sondern eine reale Grafikkarte. Es werden techn. Angaben gemacht, welche klar für die Irreführung verantwortlich sind. All das ist betrügerisches Vorgehen (Im gegensatz, wenn z.B. nur die Verpackung von einem Gerät versteigert wird). Und Ehrlich: wie armseelig muss man sein, um das zu machen?
ROFL !!!
Naja , auf dem ersten Blick hätte ich da mitgeboten !!!
Aber hab ein 2. Mal hingeschaut und gesehen das dies nur das Bild ist der ATI Grafikkarte eh
Naja der Verkäufer kann sich auf ein schönes Geld freuen !
Also mal rein rechtlich: der brauch das nicht zu zahlen, da ihm der Geschäftswille zu diesem FOTOkauf fehlt:-)
Was er allerdings zahlen müssen wird, ist ein Schadensersatz für die Kosten, die dem Verkäufer entstanden sind.
Sofern es ein mir nicht bekanntes Gesetz gibt, das die Auktionen im besonderen regelt, ist das der Rechtsverlauf bei normalen Verträgen
nun, bin in Rechtsfragen kein Hirsch, trotzdem hier mein Senf dazu: Der Preis für das Produkt ist klar überhöht, die Daten zur GraKa sind irreführend. Andererseits steht da klar und deutlich er versteigere nur das Bild. Ich denke, der Vertrag ist rechtsgültig 😉 ^^
Der Daniel ??
Also , ehm ja !
Der hat das ding aber doch gekauft , und man sollte sich auserdem den ganzen Artikel durchlesen !
Und wer das nicht erkennt … der ist doch selber Schuld ?
Auserdem wenn er es Praktisch unter Fotos eingeteilt hätte und ebay es automatisch zu grafikkarten tut , kann er z.b. nix dafür oder ?
trotzdem muss er das nicht zahlen,… wenn es da wirklich zum Rechtsstriet kommen wird, und der vors gericht geht, gewinnt auf jedenfall der Idiot der da bild gekauft hat,… wir sind hier nicht im Amiland wo das Gesetz über allem steht
Was der oberschlaue Verkäufer-Pisser allerdings bei seinem Arschloch-Plan nicht bedacht hat ist der Garantieausschluß. Der Käufer kann das Bild also binnen 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. So ist nunmal das Vertragsrecht.
jeder sparten der sich nicht die zeit nimmt die scheiß produktbeschreibung „aufmerksam“ zu lesen ist selbt schuld, ein depp, und hatts nicht besser verdient! haha
-gewitzer kerl
zB darf er das Bild das er bei der Auktion verwendet nicht hernehmen es sei denn eer hat die Urheberrechte darauf, und das sieht mir nach einem professionellen foto aus…
lol wie dumm muss man sein 171 eruo für ein bild 😀
als tipp schaut euch mal unten fragen an denn verkäufer an
auch die andere auktion von ihm ist lustig. zu sehen im bewertungsprofil.
trotzdem ist das betrug!
wieso sollte es
steht da doch so alles richtig
nirgends betrug
sehr geil, die deppen habens verident die bieten
wer bietet ist leicht dumm – der anbieter dagegen bleibt dennoch ein arschlochkind
ich find sin ordnung.
er verkauft ein bild steht da klar und deutlich im ersten oder zweiten satz..
das ringt mich auf eine idee. Ich werde mal meinen PC verkaufen, zumindest das bild 😉
*lol abba ich finds ausch überlzte scheiße is ja ok hätten se richtig durchlesen sollen aber das der auch noch die daten von dem teil dazu geschrieben hat is einfach nurnoch blendung!
ein sehr kluger mann 😀
So wird man reich! 😀
Bauernfängerei !
wer lesen kann ist klar im vorteil!!!!!!
Klarer Betrug: Das Produkt wird in der Kategorie Grafikkarten versteigert (und nicht z.b. Fotos). Das Bild zeigt nicht das Produkt (Foto) sondern eine reale Grafikkarte. Es werden techn. Angaben gemacht, welche klar für die Irreführung verantwortlich sind. All das ist betrügerisches Vorgehen (Im gegensatz, wenn z.B. nur die Verpackung von einem Gerät versteigert wird). Und Ehrlich: wie armseelig muss man sein, um das zu machen?
Der erste Kommentar wäre allein schon ein Grund für mich sowas nicht zu machen, danach musst du auf deinen Rücken aufpassen…^^
ROFL !!!
Naja , auf dem ersten Blick hätte ich da mitgeboten !!!
Aber hab ein 2. Mal hingeschaut und gesehen das dies nur das Bild ist der ATI Grafikkarte eh
Naja der Verkäufer kann sich auf ein schönes Geld freuen !
Also mal rein rechtlich: der brauch das nicht zu zahlen, da ihm der Geschäftswille zu diesem FOTOkauf fehlt:-)
Was er allerdings zahlen müssen wird, ist ein Schadensersatz für die Kosten, die dem Verkäufer entstanden sind.
Sofern es ein mir nicht bekanntes Gesetz gibt, das die Auktionen im besonderen regelt, ist das der Rechtsverlauf bei normalen Verträgen
der kann das zurück gehenlassen, schließlich ist die kategorie nicht „bilder“ sondern grafikkarten.
§250 Abs. 1u.3. i.V.m. §253 BGB, o.ä. :-)… Die Kosten belaufen sich auf 1 cent für das knipsen und die ebay gebühren… mehr is net drin…
nun, bin in Rechtsfragen kein Hirsch, trotzdem hier mein Senf dazu: Der Preis für das Produkt ist klar überhöht, die Daten zur GraKa sind irreführend. Andererseits steht da klar und deutlich er versteigere nur das Bild. Ich denke, der Vertrag ist rechtsgültig 😉 ^^
Der Daniel ??
Also , ehm ja !
Der hat das ding aber doch gekauft , und man sollte sich auserdem den ganzen Artikel durchlesen !
Und wer das nicht erkennt … der ist doch selber Schuld ?
Auserdem wenn er es Praktisch unter Fotos eingeteilt hätte und ebay es automatisch zu grafikkarten tut , kann er z.b. nix dafür oder ?
ich weiss garnicht was ihr habt
das bringt auf schwung in deutschland 😉
jetzt gibt er das geld für irgendwas anderes aus
es ist betrug aber alle die geboten haben haben den betrug unterstützt…
DIESEr VERDAMMTE NEGGA….
wie geil ich lach mir nen arsch ab wie dumm muss man sein
echt ich finde das auch voll komisch selber schuld wer so dumm ist und für ein bild soviel biete
trotzdem muss er das nicht zahlen,… wenn es da wirklich zum Rechtsstriet kommen wird, und der vors gericht geht, gewinnt auf jedenfall der Idiot der da bild gekauft hat,… wir sind hier nicht im Amiland wo das Gesetz über allem steht
Was der oberschlaue Verkäufer-Pisser allerdings bei seinem Arschloch-Plan nicht bedacht hat ist der Garantieausschluß. Der Käufer kann das Bild also binnen 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. So ist nunmal das Vertragsrecht.
jeder sparten der sich nicht die zeit nimmt die scheiß produktbeschreibung „aufmerksam“ zu lesen ist selbt schuld, ein depp, und hatts nicht besser verdient! haha
-gewitzer kerl
Jeder Jurastudent im 2. Semester weiss dass dieser Kaufvertrag in ca. 5 Sekunden zu kippen ist!
TOLL SEPP
BOAH ist das informativ 😉
also „ca. 5 sekunden“ ist das rezept….
der diplomkaufmann stimmt de, jurastudent mal verbehaltlos zu
zB darf er das Bild das er bei der Auktion verwendet nicht hernehmen es sei denn eer hat die Urheberrechte darauf, und das sieht mir nach einem professionellen foto aus…