0 Gedanken zu „ati radeon x800 pro“

  1. Klarer Betrug: Das Produkt wird in der Kategorie Grafikkarten versteigert (und nicht z.b. Fotos). Das Bild zeigt nicht das Produkt (Foto) sondern eine reale Grafikkarte. Es werden techn. Angaben gemacht, welche klar für die Irreführung verantwortlich sind. All das ist betrügerisches Vorgehen (Im gegensatz, wenn z.B. nur die Verpackung von einem Gerät versteigert wird). Und Ehrlich: wie armseelig muss man sein, um das zu machen?

  2. ROFL !!!
    Naja , auf dem ersten Blick hätte ich da mitgeboten !!!
    Aber hab ein 2. Mal hingeschaut und gesehen das dies nur das Bild ist der ATI Grafikkarte eh
    Naja der Verkäufer kann sich auf ein schönes Geld freuen !

  3. Also mal rein rechtlich: der brauch das nicht zu zahlen, da ihm der Geschäftswille zu diesem FOTOkauf fehlt:-)
    Was er allerdings zahlen müssen wird, ist ein Schadensersatz für die Kosten, die dem Verkäufer entstanden sind.
    Sofern es ein mir nicht bekanntes Gesetz gibt, das die Auktionen im besonderen regelt, ist das der Rechtsverlauf bei normalen Verträgen

  4. nun, bin in Rechtsfragen kein Hirsch, trotzdem hier mein Senf dazu: Der Preis für das Produkt ist klar überhöht, die Daten zur GraKa sind irreführend. Andererseits steht da klar und deutlich er versteigere nur das Bild. Ich denke, der Vertrag ist rechtsgültig 😉 ^^

  5. Der Daniel ??
    Also , ehm ja !
    Der hat das ding aber doch gekauft , und man sollte sich auserdem den ganzen Artikel durchlesen !
    Und wer das nicht erkennt … der ist doch selber Schuld ?
    Auserdem wenn er es Praktisch unter Fotos eingeteilt hätte und ebay es automatisch zu grafikkarten tut , kann er z.b. nix dafür oder ?

  6. ich weiss garnicht was ihr habt
    das bringt auf schwung in deutschland 😉
    jetzt gibt er das geld für irgendwas anderes aus

    es ist betrug aber alle die geboten haben haben den betrug unterstützt…

    DIESEr VERDAMMTE NEGGA….

  7. trotzdem muss er das nicht zahlen,… wenn es da wirklich zum Rechtsstriet kommen wird, und der vors gericht geht, gewinnt auf jedenfall der Idiot der da bild gekauft hat,… wir sind hier nicht im Amiland wo das Gesetz über allem steht

  8. Was der oberschlaue Verkäufer-Pisser allerdings bei seinem Arschloch-Plan nicht bedacht hat ist der Garantieausschluß. Der Käufer kann das Bild also binnen 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. So ist nunmal das Vertragsrecht.

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