0 Gedanken zu „ghostrider 2“

  1. Selbe Prinzip wie bei getawayinstockholm.com. Auch Schweden. Dort ist es so, dass man nur für ein Vergehen im Straßenverkehr belangt werden kann, wenn die Polizei DICH als Fahrer identifiziert und stellt. Also nicht wie hier, wo das Kennzeichen im Prinzip ausreicht.

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