Mann achte rechts auf "Angaben zum Verkäufer" da steht Verkäufer nicht Vermieter.
in ebay kann man Waren ersteigern nicht Mieten.
Es sind schon andere Anbieter wegen falscher oder unklarer Angaben abgemahnt wurden.
bin gespannt wie die Geschichte ausgeht. Bezweifle das jemand für 3 sek. autofahren, ein paar tausend euro zahlen will. da geht man doch gerne zum anwalt.
so bin grade zurück von meiner fahrt… war zwar nicht lang aber der golf is bombe! soll nächste woche nochmal zur vermietung drin sein… dann hoffentlich für 5sec.
das ist mal wieder ein beweis dafür, was für behinderte spasten die riege der golffahrer ist.
Tieferlegungsfedern ca.35mm tiefer, 17Zoll BBS-Felgen mit 225/45/17, Spurverbreiterung 50mm hinten, lmao
ich sehe die bauernhackfresse schon bildlich vor mir
Ich bin zwar kein Anwalt aber das interessiert mich brennend, wenn jemand was hört, wie die Geschichte aus ging oder geht, bitte erzählen.
Meiner Meinung nach ist das Fahrzeug ersteigert worden(bin zwar kein Anwalt). Das Fahrzeug wurde im Portal von eBay Auto & Motorrad: Fahrzeuge > Automobile > Volkswagen eingestellt. Dort werden Kraftfahrzeuge versteigert(verkauft) und nicht vermietet. Selbst wenn Leasingverträge verkauft werden, muss dies eindeutig gekennzeichnet werden.
Wenn das nur ein Scherz war, um seine Möhre mal ins Internet zu bekommen, wird das wahrscheinlich ein teurer Spaß.
Das ist doch quasi derselbe Spaß wie mit dem Lamborghini (Diabolo?), der zu Beginn des ebay-Hypes von einem Autos ebenfalls für eine kurze Testfahrt angeboten wurde. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers/Käufers, da aus dem Angebto nicht direkt ersichtlich wurde, dass es sich lediglich um eine Probefahrt handelt. Ob dabei auch das Prinzip "ebay" (kaufen – nicht mieten) berücksichtig wurde, weiß ich nicht. Der Kläger (ein Student) bekam schließlich den Lambo…..
Hallo allerseits.
Ich bin der ‚Neue‘. Und ich kann mir gut vorstellen, dass die ganze Welt mich nun für die Geschichte mit dem 4’er hasst. Ich habe mich bei eBay und spassmarktplatz.de selbst angezeigt. Habe viele Leute ziemlich verärgert-sorry. Das zeugt von eurem Gerechtigkeitssinn. Beide Daumen hoch. Falls es noch jemanden interessiert, die Frau, die das ersteigert hat kann kein Deutsch. Ist ne Russin oder so. Nun hab ich zwar die Mafia am Arsch aber, hey, das wird schon.
Ja ja diese Golf Fahrer äh wenn es lauter so dumme geben würde man darf sich das gar nicht vorstellen wo wären wir da jetzt bzw wo kommen wir da hin man sollte sich echt gedanken machen was das für auswirkungen haben kann.
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
Damit ist die Sache klar, das Geschäft gilt durch Anfechtung ex tunc als nichtig (falls gewollt).
Ich denke eher, dass in diesem Fall §123 BGB anzuwenden wäre:
§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
Dass es sich hierbei um arglistige Täuschung handelt ist offensichtlich, da ein Verleih von 3 Sekunden ja nicht wirklich realistisch wirkt und somit OFFENSICHTLICH versucht wurde, durch Betrug Geld zu machen
Betrug ist es nicht, weil er klar dranschreibt, dass er den wagen VERLEIHT!
folglich ist jeder, der den Vertrag liest (und die Artikelbeschreibung ist teil des Vertrages in Ebay), auch im Wissen dass er den Wagen nur mietet! Wer so dumm ist und trotzdem bietet, bzw so dumm ist sich nicht durchzulesen was da überall steht ist selbstschuld.. irgendwie muss das System dumme Menschen doch aussortieren!
Das tut es aber nicht, es ist klar ersichtlich, dass er versucht, sich zu bereichern, indem er Leute, die es sich nicht genau durchlesen, verarscht und genau das ist arglistige Täuschung.
Außerdem ist Ebay eine Verkaufs- keine Verleihplattform o_O
@tele Gute Idee!
Aber jetzt mal Spaß beiseite: Wer will auch nur 3 Sekunden einen Volkswagen Mieten oder gar besitzen? Das zeichnet einen ja fürs leben – Volkswagen fahren ist doch fast wie Aids – nur man wird die Schande nicht los in dem man stribt.
steht doch ganz klar dass der hässliche golf nur vermietet wird, wer etwas anderes erwartet hat selber schuld, das wird jeder richter sagen…
allerdings kann der mieter das ding zu schrott fahren ohne dafür zu zahlen, da nichts von versicherung etc drinne steht und bei mietwagen ein vollkosko pflicht ist, jedoch wäre die 4.500 ücken für 3 sec golf zur schrott fahren auch zu schade, aber wer lesen kann ist klar im vorteil!
So, an all die Klugscheisser, Golfhasser und Hobbyjuristen. Die Auktion wurde vo beiden Seiten zurückgezogen. Der Mieter war ein Pole der nullkommanüschd von der deutschen Sprache versteht. Somit muss weder der teure Mietpreis noch eine Verkaufsprovision gezahlt werden. Ich hoffe, dass die altklugen Prollkomentare nun aufhören. Wer also nun-wie ich mit einem Augenzwinkern-auf die ganze Geschichte zurückblicken will und was Positives ablassen will: [email protected]
gemein ist sowas!
LOOOOL Welche Vollspacken bezahlen 4500€ für ne Miete von 3 Sekunden? Vollspacken!!!!
wer lesen kann ist klar im vorteil
abow würde mich interessieren was drauß wird olo 😀
rofl
Ja ich habe einen …….
Denke nicht, dass die damit durchkommen würden, grenzt zumindest an arglistige Täuschung 😉
Ich hab das ersteigert!!! FUCK!!! Verdammter Betrüger!!! FUCKFUCKFUCK!!!
läuft doch noch du spaten
kann auch nach hinten los gehen.
wenn der Bieter auf einmal Besitzer ist!
Mann achte rechts auf "Angaben zum Verkäufer" da steht Verkäufer nicht Vermieter.
in ebay kann man Waren ersteigern nicht Mieten.
Es sind schon andere Anbieter wegen falscher oder unklarer Angaben abgemahnt wurden.
bin gespannt wie die Geschichte ausgeht. Bezweifle das jemand für 3 sek. autofahren, ein paar tausend euro zahlen will. da geht man doch gerne zum anwalt.
so bin grade zurück von meiner fahrt… war zwar nicht lang aber der golf is bombe! soll nächste woche nochmal zur vermietung drin sein… dann hoffentlich für 5sec.
das ist mal wieder ein beweis dafür, was für behinderte spasten die riege der golffahrer ist.
Tieferlegungsfedern ca.35mm tiefer, 17Zoll BBS-Felgen mit 225/45/17, Spurverbreiterung 50mm hinten, lmao
ich sehe die bauernhackfresse schon bildlich vor mir
das war’s dann wohl mit 100% positiver Bewertungen 🙂
Ich bin zwar kein Anwalt aber das interessiert mich brennend, wenn jemand was hört, wie die Geschichte aus ging oder geht, bitte erzählen.
Meiner Meinung nach ist das Fahrzeug ersteigert worden(bin zwar kein Anwalt). Das Fahrzeug wurde im Portal von eBay Auto & Motorrad: Fahrzeuge > Automobile > Volkswagen eingestellt. Dort werden Kraftfahrzeuge versteigert(verkauft) und nicht vermietet. Selbst wenn Leasingverträge verkauft werden, muss dies eindeutig gekennzeichnet werden.
Wenn das nur ein Scherz war, um seine Möhre mal ins Internet zu bekommen, wird das wahrscheinlich ein teurer Spaß.
Den werde ich mir mal zur Brust nehmen!!!
Das ist doch quasi derselbe Spaß wie mit dem Lamborghini (Diabolo?), der zu Beginn des ebay-Hypes von einem Autos ebenfalls für eine kurze Testfahrt angeboten wurde. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers/Käufers, da aus dem Angebto nicht direkt ersichtlich wurde, dass es sich lediglich um eine Probefahrt handelt. Ob dabei auch das Prinzip "ebay" (kaufen – nicht mieten) berücksichtig wurde, weiß ich nicht. Der Kläger (ein Student) bekam schließlich den Lambo…..
Korrektor: Autohaus sollte da stehen……. :-"
"Achtung bei dieser Aktion handelt es sich nicht um den Verkauf des Wagens."
hä, aktion? das ist doch eine auktion und somit ist er dann wohl seinen golf los ^^
ahja, wäre ich anwalt und würde mich mit der rechtslage auskennen, dann wäre ebay mein größtes hobby
ich will wissen wie das ausgeht …
hoffentlich muss er den wagen abdrücken ^^
ich vermiete meinen arsch für 1 nanosekunde an höchstbietenden.
Mehr als 3 Sekunden brauch ich nicht, um den häßlichen Golf gegen ne Mauer zu fahren…
er betont ja extra, kein verkauf, nur vermietung.. bin auch mal gespannt wie das ausgeht..
Hallo allerseits.
Ich bin der ‚Neue‘. Und ich kann mir gut vorstellen, dass die ganze Welt mich nun für die Geschichte mit dem 4’er hasst. Ich habe mich bei eBay und spassmarktplatz.de selbst angezeigt. Habe viele Leute ziemlich verärgert-sorry. Das zeugt von eurem Gerechtigkeitssinn. Beide Daumen hoch. Falls es noch jemanden interessiert, die Frau, die das ersteigert hat kann kein Deutsch. Ist ne Russin oder so. Nun hab ich zwar die Mafia am Arsch aber, hey, das wird schon.
Ein groooooooosser Hammer oder ein Baseballschläger und in 3 Sec. ist dieses Popelteil Vergangenheit *hrrhrr*………
was ein drecksack! hoffentlich kommt die mafia und will probefahren – und zwar auf seinem gesicht!!!
Naja wer vesucht sich nen Golf zu ersteigern, hat nichts anderes verdient …
Er wird erstmal 100,50 € an eBay Verkaufsprovision blechen dürfen… (siehe http://pages.ebay.de/help/sell/fees.html)…
Und die 4500 € wird ohnehin keiner zahlen.
En scheiss Mongo dems recht geschieht.
Ich nochmal: Hier ein paar Sätzchen aus einer anderen Auktion von dem Typen:
Bei weiteren Fragen bitte mailen oder anrufen 0 178 237 40 18
Es gibt keine Nachverhandlung. Spasbiter lernen mein Anwalt kennen.
Also, lassen Sie sich die Gelegenheit nicht entgehgen!!!
Viel Freunde beim Biten
Eine echte Intelligenzbestie der Typ…"Viel Freunde beim Biten" lol, wasn spast
Tja, in den 3 Sekunden würde ich das Auto mal gediegen gegen die Wand schnalzen lassen 😉
Ja ja diese Golf Fahrer äh wenn es lauter so dumme geben würde man darf sich das gar nicht vorstellen wo wären wir da jetzt bzw wo kommen wir da hin man sollte sich echt gedanken machen was das für auswirkungen haben kann.
Holla! 55kW! Alter Schwede – da wirft der Asphalt beim Gasgeben Falten hinterm Auto….. Also einen Tausender für 3 Sek. halt ich für mehr als fair….
schön auch die nummer mit der bad-look-maske bei den bisher er- und versteigerten artikeln! mann, was für ein vollidiot!!!!
§ 119 BGB
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
Damit ist die Sache klar, das Geschäft gilt durch Anfechtung ex tunc als nichtig (falls gewollt).
Ich denke eher, dass in diesem Fall §123 BGB anzuwenden wäre:
§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
Dass es sich hierbei um arglistige Täuschung handelt ist offensichtlich, da ein Verleih von 3 Sekunden ja nicht wirklich realistisch wirkt und somit OFFENSICHTLICH versucht wurde, durch Betrug Geld zu machen
Betrug ist es nicht, weil er klar dranschreibt, dass er den wagen VERLEIHT!
folglich ist jeder, der den Vertrag liest (und die Artikelbeschreibung ist teil des Vertrages in Ebay), auch im Wissen dass er den Wagen nur mietet! Wer so dumm ist und trotzdem bietet, bzw so dumm ist sich nicht durchzulesen was da überall steht ist selbstschuld.. irgendwie muss das System dumme Menschen doch aussortieren!
Das tut es aber nicht, es ist klar ersichtlich, dass er versucht, sich zu bereichern, indem er Leute, die es sich nicht genau durchlesen, verarscht und genau das ist arglistige Täuschung.
Außerdem ist Ebay eine Verkaufs- keine Verleihplattform o_O
Und im endeffekt wirds ein Richter entscheiden was es ist, und wer Recht hat.
dei modda!
verdammt wo is eig. der vollstrecker abgeblieben???ich mein der richtige das war einer der wenigen intelligenten hier in diesem scheissloch
Ob ich den in drei Sekunden Platt krieg?
ich würd ja was gegen den klimaschutz tun aber ich bin halt nur ein kommentar
@tele Gute Idee!
Aber jetzt mal Spaß beiseite: Wer will auch nur 3 Sekunden einen Volkswagen Mieten oder gar besitzen? Das zeichnet einen ja fürs leben – Volkswagen fahren ist doch fast wie Aids – nur man wird die Schande nicht los in dem man stribt.
steht doch ganz klar dass der hässliche golf nur vermietet wird, wer etwas anderes erwartet hat selber schuld, das wird jeder richter sagen…
allerdings kann der mieter das ding zu schrott fahren ohne dafür zu zahlen, da nichts von versicherung etc drinne steht und bei mietwagen ein vollkosko pflicht ist, jedoch wäre die 4.500 ücken für 3 sec golf zur schrott fahren auch zu schade, aber wer lesen kann ist klar im vorteil!
So, an all die Klugscheisser, Golfhasser und Hobbyjuristen. Die Auktion wurde vo beiden Seiten zurückgezogen. Der Mieter war ein Pole der nullkommanüschd von der deutschen Sprache versteht. Somit muss weder der teure Mietpreis noch eine Verkaufsprovision gezahlt werden. Ich hoffe, dass die altklugen Prollkomentare nun aufhören. Wer also nun-wie ich mit einem Augenzwinkern-auf die ganze Geschichte zurückblicken will und was Positives ablassen will: [email protected]
ach halt doch die fresse du scheiss ossi