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  1. Häufiger Erziehungsgeld
    MEHR ELTERN KÖNNEN UNTERSTÜTZUNG BEANSPRUCHEN
    Schwerin (dpa) In Mecklenburg-Vorpommern haben wieder mehr Eltern Anspruch auf Landeserziehungsgeld im dritten Lebensjahr des Kindes. Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion hat der Landtag eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Bislang hatten nur Mütter auf diese Hilfe Anspruch, die zur Zeit der Geburt in einem Bildungsverhältnis standen, das im dritten Lebensjahr fortzusetzen war. Künftig reicht es aus, wenn die Mutter im Bezugszeitraum eine Ausbildung absolviert. Adoptierte Kinder werden gleichgestellt.

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