0 Gedanken zu „angemessene versandkosten“

  1. Schade, dass der keinen interessanten Artikel verkauft (PS3, Auto, Boot). Denn lt. BGB man muss eigentlich nur die Ware bezahlen und die Versandkosten nicht! Der Vertrag kommt dann trotzdem zu Stande, nur ist der Verkäufer nicht zur Lieferung verpflichtet. Dann könnte man es aber immer noch selber abholen, oder vom Kurier abholen lassen. Mit solchen Scherzen und Träumen vom schnellen Geld kann man ganz schnell die Arschkarte ziehen… 😉

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  2. mhmh
    Gesetzlicher Regelfall ist gem. §269 I die Holschuld, jedoch ist vor allem auf Vereinbarungen zwischen den Parteien abzustellen.
    Für fraglich halte ich hier, ob mit der Abgeben des Gebotes nicht eine Schickschuld und die Übernahme der Versandkosten aktzeptiert wird.
    Dann würde die Arschkarte sich wenden.
    Allerdings ein Anspuch des Verkäufers, darauf die Sache zu verschicken!? stimmt klingt komisch, also könntes doch recht haben…aber ich weiß es nicht

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  3. geldschulden sind bring/schickschulden
    warenschulden sind holschulden
    ob der versand notwenidgerweise bezahlt werden muss regelt der vertragliche bestimmungsort ! ist nichts vereinbart gilt der gesetzliche bestimmungsort-> der käufer kann die ware auch abholen- wie das bei ebay ist-ob dadurch das die option selbstabholen nicht aktiviert wurde der versand ausdrücklich wird Ka
    das ist soweiso gegen die guten sitten, der versandpreis ist ungültig.

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